Strom peer-to-peer kaufen oder verkaufen
Kaufe oder Verkaufe deinen Strom mit dem P2P Modell
Mit der energiedigital Plattform Strom direkt an Personen oder Unternehmen zu Top Konditionen verkaufen. Österreichweit.
Für Stromerzeuger:innen
Für Privatpersonen oder Unternehmen die selbst Strom erzeugen und Überschuss österreichweit vermarkten möchten.
Für Stromkonsument:innen
Für Privatpersonen oder Unternehmen die Strom günstig und direkt beziehen möchten.
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Fragen und Antworten
Peer-to-Peer, kurz P2P, ermöglicht es, selbst erzeugten erneuerbaren Strom direkt mit anderen Personen oder Unternehmen zu teilen. Überschüssiger Strom aus einer Photovoltaikanlage kann beispielsweise an Familienmitglieder, Nachbar:innen oder einen nahegelegenen Betrieb verkauft oder verschenkt werden.
Die Bedingungen – etwa Preis, Aufteilung und Laufzeit – werden vorab vertraglich festgelegt. Die Zuordnung und Abrechnung der ausgetauschten Strommengen erfolgt anschließend automatisiert.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Peer-to-Peer-Verträge treten am 1. Oktober 2026 vollständig in Kraft. Grundlage ist das neue österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz, kurz ElWG.
Bis dahin werden noch die erforderlichen Marktprozesse zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten und P2P-Dienstleistern umgesetzt. energiedigital bereitet seine Plattform bereits auf das neue Marktmodell vor.
Grundsätzlich können Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden und andere Organisationen teilnehmen. Möglich sind sowohl einzelne Erzeuger:innen und Verbraucher:innen als auch größere Gruppen mit mehreren Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen.
Verbraucher:innen benötigen keine eigene Photovoltaikanlage. Sie können auch ausschließlich Strom von anderen Teilnehmer:innen beziehen. Geteilt werden darf im Rahmen eines P2P-Vertrags ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Für große Unternehmen gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben, insbesondere eine Grenze von 6 MW Erzeugungsleistung pro teilnehmendem Zählpunkt.
Nein. Für einen P2P-Vertrag ist keine eigene juristische Person wie ein Verein, eine Genossenschaft oder eine GmbH erforderlich.
Die gemeinsame Nutzung des Stroms wird direkt über einen Vertrag zwischen den Teilnehmer:innen geregelt. Dadurch können insbesondere kleinere und klar abgegrenzte Versorgungskonzepte einfacher umgesetzt werden.
Anders als bei Energiegemeinschaften ist bei P2P-Verträgen grundsätzlich auch eine Gewinnerzielungsabsicht zulässig. Dabei sind jedoch unter anderem die gewerbe- und steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Die Erzeugungs- und Verbrauchsmengen werden über Smart Meter in Viertelstundenintervallen erfasst. Für jede Viertelstunde wird ermittelt, wie viel erneuerbarer Strom erzeugt wurde und welcher Verbrauch der teilnehmenden Zählpunkte damit abgedeckt werden kann.
Der Strom wird dabei weiterhin über das öffentliche Stromnetz transportiert. Es ist keine direkte Stromleitung zwischen Erzeuger:in und Verbraucher:in erforderlich. Die P2P-Versorgung ist eine messtechnische und abrechnungstechnische Zuordnung der gleichzeitig erzeugten und verbrauchten Strommengen.
Voraussetzung sind geeignete Smart Meter, aktivierte Viertelstundenwerte und die Freigabe der erforderlichen Energiedaten.
Ja. Der bestehende Stromliefervertrag bleibt erhalten und stellt die Versorgung sicher, wenn gerade nicht genügend P2P-Strom verfügbar ist.
Wird beispielsweise nachts kein PV-Strom erzeugt oder ist der Verbrauch höher als die verfügbare P2P-Erzeugung, kommt die fehlende Strommenge weiterhin vom frei gewählten Stromlieferanten.
Auch der Einspeisevertrag der Erzeuger:innen bleibt bestehen. Überschüsse, die nicht innerhalb der P2P-Versorgung verbraucht werden, können weiterhin an den bisherigen Energieabnehmer verkauft werden. P2P ergänzt somit die bestehenden Verträge, ersetzt sie aber nicht.
Den Energiepreis vereinbaren die Vertragspartner:innen selbst. Möglich sind beispielsweise ein fixer Preis pro Kilowattstunde, ein regelmäßig angepasster Preis oder auch die kostenlose Weitergabe des Stroms.
Dadurch können beide Seiten profitieren: Erzeuger:innen können eine attraktivere Vergütung als bei einer herkömmlichen Überschusseinspeisung erhalten, während Verbraucher:innen erneuerbaren Strom zu langfristig planbaren Konditionen beziehen können.
Ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Ersparnis entsteht, hängt vom vereinbarten P2P-Tarif, dem zeitlichen Verhältnis von Erzeugung und Verbrauch sowie den jeweils anfallenden Netzentgelten, Steuern und Abgaben ab.
Ja. P2P-Verträge sind grundsätzlich in ganz Österreich und ohne gesetzlich begrenzte Teilnehmer:innenzahl möglich. Für die Höhe der Netzentgelte ist jedoch entscheidend, wie weit die beteiligten Zählpunkte im Stromnetz voneinander entfernt sind:
- Im Standort-, Lokal- oder Regionalbereich können für den innerhalb der P2P-Versorgung verbrauchten Strom reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte gelten.
- Bei einer österreichweiten P2P-Versorgung sind die regulären Netzentgelte in voller Höhe zu bezahlen.
Ob sich die Zählpunkte im selben Nahebereich befinden, kann beim zuständigen Netzbetreiber abgefragt werden. Die genaue Höhe der zukünftigen Reduktionen wird von der E-Control durch Verordnung festgelegt.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft benötigt eine eigene Rechtsform und darf nicht vorrangig auf finanziellen Gewinn ausgerichtet sein. Dafür bestehen innerhalb einer EEG besondere finanzielle Vorteile, darunter reduzierte Netzentgelte sowie der Entfall bestimmter Abgaben und Förderbeiträge.
Ein P2P-Modell wird hingegen direkt über Verträge organisiert. Eine eigene juristische Person ist nicht notwendig und eine Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich zulässig. P2P kann außerdem österreichweit genutzt werden.
Der Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrags bleibt allerdings Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften vorbehalten und gilt nicht automatisch für P2P-Verträge. Teilnehmer:innen können P2P und Energiegemeinschaften grundsätzlich kombinieren. Pro Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage sind bis zu fünf parallele gemeinsame Energienutzungen möglich.
energiedigital übernimmt als Organisator die technische und administrative Abwicklung der P2P-Stromversorgung. Dazu können insbesondere folgende Leistungen gehören:
- Registrierung und Verwaltung der Teilnehmer:innen und Zählpunkte
- Erstellung und Verwaltung der P2P-Verträge
- Kommunikation mit Netzbetreibern und Marktpartnern
- Verarbeitung der Erzeugungs- und Verbrauchsdaten
- Automatisierte Zuordnung der ausgetauschten Strommengen
- Abrechnung und Erstellung von Gutschriften
- Übersichtliche Darstellung der Energiemengen und finanziellen Vorteile
Damit können Erzeuger:innen ihren erneuerbaren Strom direkt an ausgewählte Verbraucher:innen weitergeben, ohne sich selbst um die komplexen energiewirtschaftlichen Prozesse kümmern zu müssen.